Spanische Sozialversicherung
Spanische Sozialversicherung für Angehörige Auch die Angehörigen haben Anspruch auf Leistung von Werner Links
Die Sozialversicherung (seguridad social) in Spanien deckt folgende Bereiche ab:
— medizinische Versorgung
— Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Todesfall
— Wiedereingliederung in das Berufsleben
— Altersrente und Hinterbliebenenhilfe
— Kinderunterstützung
Nicht nur bei der Sozialversicherung angemeldete Arbeitnehmer und Selbstständige haben Anspruch auf diese Leistungen. Auch alle Familienangehörige, die mit versicherten Personen zusammenleben und von ihnen unterhalten werden (auch ohne Trauschein), genießen jedenfalls einen Teilbereich dieses Versicherungsschutzes. Voraussetzung ist allerdings, daß sie selbst keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen.
Die 'tarjeta sanitaria' (Krankenkarte) erhält man auf Antrag beim Ministerio de Trabajo y Seguridad. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind dafür erforderlich:
— aktuelle Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt aus der hervorgeht, daß alle Antragsteller die gleiche Meldeadresse des bereits Versicherten haben
— gültige Residencia
— Geburtsurkunde (Kinder)
— Arbeitsvertrag und gültige Residencia des bereits Versicherten
Zur Info: Die Adresse des für Sie zuständigen Behandlungszentrums erfragen Sie bitte bei der Antragstellung. Die Versicherungskarte wird Ihnen normalerweise per Post zugeschickt. Vor Ort erhalten Sie bei Vorlage dieser Karte eine ärztliche (Grund)versorgung, die durch Ärzte der Sozialversicherung geleistet wird. Neben einer 'ambulancia' (Erste-Hilfe-Station) bieten diese Zentren alle Leistungen eines in Deutschland ansässigen Hausarztes, d.h. eine umfassende ärztliche (auch zahnärztliche) Beratung mit ggf. anschließender Überweisung an einen Facharzt oder eine Röntgenstelle und auch eine Betreuung während der Schwangerschaft/Geburt. Dieser Service ist immer kostenlos. Auf alle, von dieser Stelle verschriebenen Arzneimittteln, erhält der Patient einen Sonderrabatt beim Kauf in Apotheken. In der Regel gilt allerdings sowieso, daß Pharmapräparate in Spanien sehr viel günstiger als in Deutschland sind.
Auch in akuten Notfällen, d.h. Bestellung eines Krankenwagens mit nachfolgenden Krankenhausaufenthalten, sind unter Vorlage dieser Karte keine Cash-Zahlungen etc. erforderlich. Einschränkungen in ©2006 by (vs)spanien.com operated by VS Spain LLC 1 von 2
Beitrag aus dem Ratgeber von (vs)spanien.com
der Versorgung gibt's natürlich: Als 'seguridad social'-Patient' wird Ihnen jeder in der Not helfen, doch Sie werden darüber hinaus weder ein Einzelbettzimmer noch eine Facharzt-Visite bekommen! Wir empfehlen Ihnen für eine freie Arztauswahl, die Durchführung regelmäßiger Krebs-Vorsorgeuntersuchungen und die zahnärztliche Grundversorgung eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die kostet in Spanien nicht viel — schließt aber alle Lücken der 'seguridad social'!