Spanien schützt Aktionäre besser
Spanien schützt Aktionäre besser Neue Gesetzgebung für börsennotierte Firmen von Dr. Michael Voigt
Neues Gesetz bringt mehr Transparenz und Mitbestimmung bei Übernahmen. Spanien stellt neue Regeln für den Kapitalmarkt auf. Das im kommenden Jahr in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass börsennotierte Unternehmen zukünftig ihre Abwehrstrategie bei feindlichen Übernahmen allen Aktionären zur Abstimmung vorlegen müssen. Nur, wenn sich zwei Drittel der Stimmberechtigten für das Projekt aussprechen, ist das Topmanagement handlungsberechtigt. Bisher reichte in solchen Fällen die Konsultierung der größten Aktionäre.
Außerdem müssen künftig börsennotierte Firmen, die eine Beteiligung von 30 Prozent oder mehr an einem anderen Unternehmen erwerben, ein Übernahmeangebot über 100 Prozent des Kapitals vorlegen. Bisher lag die Beteiligungsgrenze bei 50 Prozent.
Mit dieser Erweiterung des alten Gesetzes aus dem Jahr 1998 setzt die spanische Regierung eine im Jahr 2004 beschlossene EU-Richtlinie um. Bisher handelt es sich nur um einen Entwurf, der noch dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Aber die großen Parteien haben bereits ihre Zustimmung garantiert, da das Gesetz zu einer Aufwertung der Kleinaktionäre und einer größeren Transparenz bei Übernahmen beitrage.
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