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Optionszahlungen beim Immobilienkauf in Spanien

 

Der Verbraucherschutz Spanien warnt aus aktuellem  Anlass unbesicherte Anzahlungen beim Erwerb einer Immobilie in Spanien zu leisten.

In den letzten Wochen mehren sich Fälle in denen Kaufinteressenten einer Immobilie 10 Prozent des  Kaufpreises als sogenannte „Optionszahlung“ zu Händen von Maklern gezahlt haben und das Geld veruntreut wurde.

Das Optieren einer Immobilie ist in Spanien ein gängiges Verfahren, um die Zeit zwischen Kaufinteresse  und der notariellen Beurkundung des Kaufes zu überbrücken um sicherzustellen, dass der Verkäufer sich nicht anderweitig entscheidet.

Üblicherweise werden solche Optionsgeschäfte unmittelbar zwischen Kaufinteressent und Verkäufer abgeschlossen, auf keinem Fall mit einem Makler.

Bei der in Spanien bestehenden Immobilienkrise sind mangels Käufernachfrage solche Optionsgeschäfte  aber ohnehin weitgehend überflüssig geworden.

Wer dennoch optiert sollte das nur im direkten Weg mit dem Verkäufer regeln und auf eine Absicherung des hingegebenen Betrages in Form einer Bankbürgschaft oder einer Eintragung im Grundbuch bestehen.

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