Kiener K1, Geschädigte – Wiedergutmachung in Spanien?
Geschädigte der K1 Fonds können vielleicht auf Schadenersatz aus Spanien rechnen. Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin prüft derzeit die Anspruchsgrundlage gegen Mitwisser und Erben des Dieter Frerichs der Kieners Geschäfte von Mallorca aus steuerte.
Es gibt es neue Erkenntnisse aus Ermittlungen auf Mallorca. Im Visier sind diverse Immobilien und Bankkonten, auch Verbindungen in die Schweiz und nach Südamerika.
Nach Unterlagen, die dem Verbraucherschutz Spanien vorliegen, sollen die Lebensgefährtin des Dieter Frerichs und deren Kinder aus vermutlich inkriminierten Geldern wissentlich Vermögen erworben und verschoben haben.
Gestützt werden die Erkenntnisse zusätzlich durch eine E-Mail, die die EX Frau von Frerichs am 29.04.2011 an den Verbraucherschutz Spanien richtete.
Die Berliner Anwälte erwägen in Palma de Mallorca Strafanträge für mandatierte Geschädigte zu stellen. Der Vorteil für die Geschädigten, abweichend von der deutschen Rechtsübung entscheiden spanische Strafkammern auf Antrag gleichzeitig über Zivilansprüche.
Die Kosten eines so erwirkten vollstreckbaren Titels betragen meist nur einen Bruchteil dessen, was in einem Zivilverfahren aufzuwenden wäre. Wer zum Beispiel 5.000. – Euro verloren hat könnte sich im Zuge einer Sammelklage in Spanien z.B. für 300. – Euro einen Titel sichern und vollstrecken.
Die Chancen Verluste reinzuholen werden vom Verbraucherschutz Spanien als sehr hoch eingestuft, da sich bisher scheinbar niemand um das Vermögen von Dieter Frerichs und das seines Umfeldes gekümmert hat.
Die deutschen Behörden ermitteln nicht gegen Tote, Frerichs verstarb im Juli 2010 durch Suizid. Geschädigten Vertreter in Deutschland haben sich bisher im Wesentlichen auf Klagen gegen Vermittler beschränkt. Neu ist allerdings die Klage gegen eine Wertpapierhandelsbank in Hamburg.
Spanien ist eines der aussichtsreichstens Regressfelder für K1 Fonds Geschädigte. info@vsspanien.de