Kfz-Zulassung-Abmeldung in Spanien
KFZ-ZULASSUNG UND ABMELDUNG BEIM DEUTSCHEN KONSULAT
Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip (zum ‚empadronamiento’ und ‚permiso de residencia’ vgl. Merkblatt EU-Aufenthalt). Aus der Wohnsitznahme leitet sich wiederum ab, dass Ihr Fahrzeug innerhalb des darauf folgenden Monats in Spanien zugelassen werden muss.
Für alle Deutschen, die sich immer wieder nur vorübergehend in Spanien aufhalten (nicht-residente) besteht daneben die Möglichkeit, sich bei den örtlichen Rathäusern anzumelden und die Zulassungsformalitäten für ein Fahrzeug mit dieser Meldebestätigung und dem Kauf- oder Mietvertrag der Immobilie zu erledigen (bitte mit der örtlichen Zulassungsbehörde klären).
Alle hiermit anfallenden Gebühren und Steuern sind zu entrichten, eine Haftpflichtversicherung ist abzuschliessen und das Fahrzeug muss vom örtlichen TÜV (ITV) abgenommen werden. Der Fahrzeugbrief wird im Laufe des Zulassungsverfahrens in der Regel von den spanischen Behörden eingezogen. Der Kaufvertrag muss zur Vorlage bei der Zulassungsstelle von einem vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzt sein.
In Spanien wird eine 7 bzw. 12%-ige Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge erhoben. Bemessungsgrundlage ist hierbei der Zeitwert den Ihr Fahrzeug in Spanien hat. Sofern bei der Ummeldung der Nachweis erbracht wird, dass der Ummeldende vorher mindestens 12 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gemeldet war und das Fahrzeug sich seit mindestens 6 Monaten in seinem Besitz befindet, wird diese Steuer erlassen. Zur Vermeidung dieser Steuer kann Ihnen vom deutschen Konsulat gegen eine Gebühr von 20,00€ in bar eine Bescheinigung in spanischer Sprache ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage Ihrer An- und Abmeldebescheinigung aus Deutschland, aus der die o.g. Merkmale hervorgehen.
Die Zulassung in Spanien kann jeder selbstständig erledigen oder durch sogenannte Gestorías vornehmen lassen. Für Mitglieder des spanischen Automobilclubs RACE übernimmt dieser Verein die Anmeldung.
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Die Kfz-Zulassung und Ummeldung geschieht im ‚Direktverkehr’ beim örtlichen Verkehrsamt ‚Trafico’
(in Madrid in der Arturo Soria 143).
Zur Zulassung sind nach unserer Erfahrung folgende Schritte notwendig:
– Beschaffung des ‚Certificado de caracteristicas’ (wird vom Kfz-Händler oder entsprechender Kfz-Werkstatt anhand des Kfz-Briefes ausgestellt) zur Anerkennung (Homologación) des Kfz
– Technische Abnahme durch den spanischen TÜV (ITV – Inspección Téchnica de Vehiculos)
– Bezahlung der Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge (Impuesto de Matriculación) beim Finanzamt ‚Hacienda’ und der Kfz-Steuer (Impuesto Municipal)
Die entsprechenden Anträge (Solicitud de Trafico-Asunto Inspec. Tecnica, Solicitud de Matriculacion, Solicitud-Impuestos sobre vehiculo) sind beim Trafico, bzw. bei den Finanzämtern erhältlich. Die Vorlage entsprechender Dokumente (Original-Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung, Personaldokumente etc.) ergibt sich aus den jeweiligen Anträgen.
Nach Vorlage der Bescheinigungen über die Bezahlung der Steuern, der Bescheinigung der ITV und des ‚Solicitud de Matriculacion’ stellt die spanische Kfz-Zulassungsstelle (Trafico) gegen Gebühr das ‚Permiso de Circulación’ aus.
Aufgrund des deutschen Haftpflichtsystems kann die Fahrzeugversicherung nur bei amtlicher Stillegung des Wagens gekündigt werden. Sofern der Fahrzeughalter allerdings die hiesigen Fristen beachtet und er sein Fahrzeug ordnungsgemäss versichert hat, entstehen keine Deckungslücken.
Die regelmässigen TÜV- und ASU-Prüfungen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Spanien nicht durchgeführt werden, da es keine gegenseitige Anerkennung gibt.
Weitere und sehr umfangreiche Informationen finden Sie auf der homepage der Dirección General de Trafíca unter http://www.dgt.es
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Nach erfolgter Ummeldung ist noch die Abmeldung im Konsulat notwendig. Zur Abmeldung verlangt das deutsche Konsulat die deutschen Kennzeichen, den
Kfz-Schein und den Kfz-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, sowie 40,00€
an Gebühren. Da der Kfz-Brief in der Regel von den spanischen Behörden einbehalten wird, sollte bei der Ummeldung in Spanien die Stempelung einer Kopie des Kfz-Briefes von Trafico erbeten werden.
Quelle: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Madrid, Embajada de la República Federal de Alemania,
Ref: RK 451.41, Januar 2006