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Europäischer Gerichtshof stoppt Zwangsräumungspraxis in Spanien

 

In einem Urteil des höchsten Gerichtes in der EU wurde die gängige Praxis der Räumungen bei Zahlungsverzug für illegal erklärt. Das meldet jetzt Der Spiegel und beruft sich dabei auf eine Meldung der dpa.

Als Begründung für die Entscheidung führten die Richter an, das in Spanien geltende Verfahren verstoße gegen den im EU-Recht verankerten Verbraucherschutz. Die geltende Rechtssprechung auf der iberischen Halbinsel biete keinen ausreichenden Schutz gegen missbräuchliche Klauseln in den Hypothekenverträgen.
Zehntausende Haus- und Wohnungsbesitzer sind seit Beginn der Immobilienkrise in Spanien 2008 bereits zwangsweise und oft mit Polizeigewalt aus ihren Wohnungen entfernt worden weil das geltende nationale Recht sie nicht ausreichend vor dem Missbrauch von Hypothekenverträgen schützt. Die Regierung in Madrid kündigte an, die Entscheidung bei einer Gesetzesreform zu berücksichtigen. Von nun an können Richter eine Zwangsräumung aussetzen wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hypothekenverträge bestehen. Das war zuvor nicht möglich, im Schnitt wurden deshalb im ganzen Land täglich rund 500 Wohnungen geräumt.
Diese Praxis hat in der Vergangenheit eine Welle von Protesten ausgelöst, in Madrid wurden sogar einige Räumungen von Aktivisten verhindert. Mehr als 1,5 Millionen Spanier unterstützten inzwischen ein Volksbegehren, das das Ende aller Zwangsräumungen fordert.

Die Regierung Rajoy hatte als Reaktion eine Gesetzesinitiative eingeleitet, mit der Durchsetzung aber bis zum EU-Urteil gewartet.
Die Schuldner von Immobilienhypotheken waren in der Vergangenheit leichte Opfer für die Kreditinstitute. Schon wenn sie mit der Zahlung einer einzigen Rate in Verzug waren, konnte die Bank die Gesamtsumme des Darlehens zurückfordern und den Vertrag für nichtig erklären. Konnte der Darlehensnehmer die Summe nicht sofort aufbringen, bestand die Möglichkeit eine Zwangsräumung einzuleiten. 
Auch die horrend hohen Zinsen bei Zahlungsverzug von bis zu 18,75% hielt das Gericht für nicht zulässig. Im Präzedenzfall des Afrikaners Mohammed Aziz lag der Zinssatz für Zahlungsverzug mit 18,75 % weit über dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5%.

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