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Das spanische Finanzamt will Geld einnehmen – scheinbar um jeden Preis

 

Nachdem die Zahl der deutschen Rückwanderer aus Spanien dank der desolaten wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes seit Jahren steigt, setzt die Regierung noch eins drauf. Nach Schikanen mit Wucherpreisen für die Ummeldung von deutschen Autos und der Erhöhung der Steuern beim Kauf von Immobilien hat sich der Fiskus jetzt eine neue Geldquelle ausgedacht. Alle Ausländer, die mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben und Residenten sind, müssen ihr Vermögen in Deutschland und anderswo offen legen. Nach den Angaben werden dann die alten Steuererklärungen überprüft.

Das Auslandsvermögen der Residenten muss doch zu belangen sein.

Im schwammigen EU-Steuerrecht, in dem es formal einen Steuersitz geben sollte und in dem sich de facto weder auf der spanischen Seite noch auf der deutschen Seite jemand wirklich gut auskennt, ist eigentlich vorgesehen, dass Steuern nur in einem Land zu entrichten sind. In der Praxis sieht das jedoch meistens anders aus. Oft werden schon geleistete Steuern von der jeweils anderen Behörde nicht anerkannt. Teure Übersetzungen müssen angefertigt werde, um schließlich bei jeder einzelnen Steuerzahlung eine Anerkennung zu erreichen.   

Das neue Gesetz geht in die gleiche Richtung. Habe ich als spanischer Resident ein Depot in Deutschland, ein Sparbuch oder ein Haus, soll es jetzt, ab 31. März 2013, in die steuerliche Veranlagung der agencia tributaria miteinbezogen werden. Im Umkehrschluss wird das jeweilige Deutsche Finanzamt wohl kaum auf Grundsteuer und andere Abgaben verzichten wollen.

2010 sind bereits 7932 Deutsche von Spanien in ihr altes Heimatland zurückgewandert. Wenn jetzt alle Vermögenswerte, die sich in Deutschland befinden, auch in Spanien deklariert werden müssen, werden es wohl 2013 erheblich mehr werden. Wahrscheinlich melden sich die Residenten ohne Kinder einfach wieder in Deutschland an, in Spanien bleiben können sie ja trotzdem.

Natürlich ist es ok, wenn wirklich reiche Leute, die seit Jahren in Spanien leben, arbeiten und ihre Kinder dort zur Schule schicken auch dort Steuern zahlen, wo sie eben leben. Allerdings die Grenze der zu besteuernden Vermögenswerte bei jeweils 50.000 Euro in jeder einzelnen Kategorie bei 50.000 Euro anzusetzen, erscheint schlicht dumm. Wer gerade mal 50.000 Euro Sparguthaben, Aktien oder Immobilienwert hat, wird den Teufel tun und die spanischen Behörden darauf hinweisen. Da sollte die Grenze wohl etwas höher angesetzt werden.

Und überhaupt: So wie die Behörden hierzulande arbeiten… und mit der fehlenden Sprachkompetenz, die in Bezug auf Fremdsprachen überall in Spanien vorherrscht … ist die Gefahr nicht sehr groß, dass die neu definierten Steuersünder entdeckt werden.

Da schreckt auch die hohe Strafandrohung von mindestens 10.000 Euro nicht, die bei falschen Angaben oder Nichtabgabe der Erklärung droht.

Man stelle sich vor ein Finanzamtsangestellter, z. B. von der der Stadt Palma, ruft in einer beliebigen deutschen Stadt beim Finanzamt an und versucht hier steuerlich relevante Angaben auf Katalan oder im besten Fall auf Spanisch zu erfragen. Da diese Leute in der Regel kein Englisch oder Deutsch sprechen, werden sie wohl vermutlich nicht besonders weit kommen.

In diesem Sinne „bon dia.“

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