Bundestagswahl 2013 – teilnehmen wenn Sie in Spanien leben
Jeder Deutsche hat die Möglichkeit sich an der Bundestagswahl 2013 zu beteiligen. Und so geht’s.
Wer in Spanien lebt, selbst wenn er dort nicht gemeldet ist, kann die Briefwahl beantragen. Allerdings muss der Wähler mindestens vor 25 Jahren einen deutschen Wohnsitz gehabt haben und volljährig sein.
„Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sind nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) wahlberechtigt, sofern sie
a) entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 BWG) oder
b) wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 BWG).
In beiden Fällen setzt die Wahlteilnahme jeweils vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus.“
Beantragt wird die Briefwahl beim Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Das für den Antrag erforderliche Formular ist unter folgendem Link aus dem Internet erhältlich.
Es empfiehlt sich für den Postweg Eilboten zu wählen damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet wird und der Wahlschein noch rechtzeitig bei der Gemeindebehörde eintrifft. Wahlbriefe die nach 18.00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Behörde eingehen werden nicht mehr berücksichtigt.