ALTERSVORSORGE
Mit dem ‚Plan de Prevision Asegurado’ wird nicht nur im Rentenalter der sonst eher klägliche Pensionsanspruch erhöht. Mit ihm lassen sich auch bis zu 8.000 Euro jährlich absetzen. Interessant nicht nur für residente Arbeitnehmer und Selbstständige in Spanien! Private Vorsorge vom Staat gefordert Auch in Spanien wird die gesetzliche Rente kaum reichen, um im Alter ein wirklich sorgenfreies Leben zu führen. Der höchste Pensionssatz liegt derzeit in Spanien bei 30.000 Euro im Jahr und Anspruch hat darauf nur derjenige, der immer den Höchstbeitrag entrichtet hat. Bis jetzt werden für die Rentenkalkulation lediglich die letzten 15 Jahre herangezogen. Eine Änderung ist geplant: Schon demnächst soll ein Gesetz in Kraft treten, das eine neue Berechnung auf Basis der gesamten Lebensarbeitszeit vorsieht. Der 'Plan de Prevision Asegurado'… … ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die nicht nur bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung für Steuerersparnis sorgt, sondern auf Wunsch auch mit einer Risikolebensversicherung gekoppelt werden kann. Die Laufzeit richtet sich nach dem gesetzlichen Rentenalter und wird damit derzeit bis zum 65. Lebensjahr vereinbart. Erst, wenn dieses Alter erreicht ist, wird der Pensionsplan zur Auszahlung fällig. Ausnahmen für eine frühere Ausschüttung werden nur in wenigen Fällen gemacht, so z.B. bei einer schweren Krankheit oder einer andauernden Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers. Die Einzahlung in einen geförderten Pensionsplan kann monatlich über das Jahr oder als einmalige Zahlung bis zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Der Sparbetrag reduziert direkt das zu versteuernde Einkommen und führt somit zu einer deutlichen Steuersenkung. Das absetzbare Sparlimit pro Jahr liegt bei 8.000 Euro. Bislang erhöhte sich dieser absetzbare Betrag ab dem 53. Lebensjahr um 1.250 Euro und stieg damit bis zum 65. Lebensjahr auf einen beachtlichen Steuerfreibetrag von 24.250 Euro. Dieser Vorteil kann nur noch dieses Jahr genutzt werden — ab 2007 wird das aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich sein!Jede Bank bietet unterschiedlich hohe Renditen Sie stellen während der Laufzeit fest, dass eine andere Ver-sicherungsgesellschaft bessere Konditionen bietet? Jeder 'Plan de Renta'-Vertrag gibt einem die Möglichkeit, unter Einhaltung festgelegter Kündigungsfristen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Es lohnt sich also auf alle Fälle, regelmäßig seinen Vertrag auf 'Herz und Nieren' zu überprüfen und mit der Rentabilität gleichartiger Angebote von anderen zu vergleichen. Sie wollen aus Spanien wegziehen? Sie können die vereinbarten Beiträge nicht mehr zahlen? Was geschieht im Todesfall?Der Plan de Pensiones berücksichtigt solche Fälle und sieht vor, daß Sie sich jederzeit beitragsfrei stellen können. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Anbieter, der wird das bereits angesparte Kapital für Sie weiter verzinsen und — wie vereinbart — zum Rentenantritt freischalten. Sollten Sie bei Abschluß des Vertrages nicht einen Begünstigten eingesetzt haben, so tritt im Todesfall die gesetztliche Erbfolge in Kraft.
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