Ab 19.01.2013 gelten die neuen EU-Führerscheinrichtlinien – auch in Spanien
Neu ausgestellte Führerscheine, innerhalb der EU erhalten ein einheitliches Format. Darüber hinaus wird die Gültigkeit der Führerscheine, dem Alter entsprechend, begrenzt. Dies ist in Spanien bereits geübte Praxis und betrifft auch schon alle deutschen Residenten. Alte Führerscheine müssen bis 2023 gegen die Neuen ausgetauscht werden.
Die Führerscheine von EU-Residenten die in Spanien leben unterliegen den spanischen Fristen für die Führerscheinverlängerung. Je nach Alter werden dort für die Verlängerung in Zeitabständen Gesundheitszeugnisse verlangt.
Wer eine gültige deutsche Fahrerlaubnis hat und in Spanien lebt, ist nicht zum Umtausch des deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein verpflichtet.
Allerdings bestimmt sich die Gültigkeit seines Führerscheins, obwohl der in Deutschland unbefristet gilt, nach den Gültigkeitsfristen spanischer Führerscheine.
Die Führerscheine der Klassen C, C+E, D, D+E und der Unterklassen C1, C1+E, D1 und D1+E haben bis zur Vollendung des 45. Lebensjahrs des Inhabers eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Danach verkürzt sich die Gültigkeitsdauer auf drei Jahre. Mit Vollendung des 60. Lebensjahrs muss der Führerschein sogar alle zwei Jahre verlängert werden.
Die Führerscheine der Fahrzeugklassen A, B (der geläufige PKW-Führerschein) und B+E sowie der Unterklassen A1 und B1 haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren bis der Inhaber das 45. Lebensjahr vollendet. Ab diesem Zeitpunkt, bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, hat die Fahrerlaubnis eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach verkürzt sich diese auf zwei Jahre. Jeder der in Spanien seinen Wohnsitz hat, muss bei der für ihn zuständigen spanischen Verkehrsbehörde einen Verlängerungsantrag stellen und den Nachweis über die körperliche und geistige Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs erbringen, unabhängig von der Art des Führerscheins.
Für den Nachweis der Führerscheingültigkeit in Spanien muss zunächst das Gesundheitszeugnis beigebracht werden. Damit kann die Registrierung des Führerscheins bei der Straßenverkehrsbehörde „ Tráfico“ beantragt werden. Tráfico stellt eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt in Deutschland und sofern dort keine Eintragungen hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins vorliegen, kann die Registrierung in Spanien erfolgen.
Nach Vorliegen der Bestätigung vom Kraftfahrtbundesamt, erhält der Führerscheininhaber eine schriftliche Bestätigung über die Gültigkeitsdauer seiner verschiedenen Führerscheinklassen.
die Nichteinhaltung der spanischen Führerscheinrichtlinien wird mit Geldstrafen geahndet.