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Spanien – Betrugswarnung – Keine Vollmachten für den Hausverkauf

 

Durch eine dreiste Masche verlieren, meist ältere Hausbesitzer ihr Eigentum. Die Tatorte, die Costa del Sol und die Costa Blanca.

Viele Deutsche wollen ihr Haus in Spanien verkaufen um in die Heimat zurückzuziehen. Angesichts der Immobilienkrise ein oft aussichtloses Unterfangen. Wer horcht  da nicht auf, wenn ein Landsmann in Kleinazeigen deutscher Zeitungen in Spanien Investoren, Käufer aus Dubai, Indien oder sonst woher offeriert.

H. S. fährt bei den Verkäufern in einer roten Mercedes Limousine  mit Frankfurter Kennzeichen vor und erzählt von den reichen Käufern, die unerkannt eine große Summe Geldes für eine Immobilie investieren wollen.

Das sei dann seine Rolle, dem Investor bei der Geldanlage zu helfen.  „Ja, er sei sogar bereit Häuser verkaufsbereit für seine Interessente zu  renovieren und falls nötig Hypothekenzahlungen bis zum endgültigen Verkauf zu übernehmen“.

Damit dann alles reibungslos läuft verlangt H.S. eine notarielle Verkaufsvollmacht (Generalvollmacht) für die Immobilie und damit der Verkäufer Steuern spart nur pro Forma einen kleinen Privatvertag.

Klingt verlockend und seriös aber ist alles unterschrieben haben die Verkäufer ihre Immobilie verloren und sehen kein Geld. H.S. verkauft die Immobilie an sich selbst oder weit unter Wert an Dritte.

Die Geschädigten wissen noch nichteimal wo sich H.S. aufhält. Alle von ihm angegebenen Adressen sind nicht seine Wohnanschrift. Allenfalls bekannt sind E-Mail Adressen und Handynummern.

Im Gespräch ist immer wieder Benidorm und Umgebung wo er angeblich mit Frau, türkischer Herkunft und Hunden ein Haus auf einem großen Grundstück bewohnt.

Das Nichtwissen der aktuellen Wohnung erschwert nicht nur zivilrechtliches vorgehen durch die Geschädigten (fehlende zustellfähige Anschrift) sondern auch die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Allein in Deutschland wurden diverse Verfahren vorläufig eingestellt, da H. S. nicht zu ermitteln war.

Es wird davor gewarnt Generalvollmacht für den Verkauf einer Immobilie zu erteilen, Privatverträge ohne anwaltliche Beratung zu unterschreiben und Dokumente zur Immobilie und eigene Ausweiskopien aus der Hand zu geben.

Lassen Sie sich eine prüfbare Anschrift geben und eine Festnetztelefonnummer bevor Sie über vermeintlich lukrative Angebote  anfangen nachzudenken und prüfen sie die Angaben eingehend.

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