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Ostern mit dem Auto in Spanien unterwegs

 

Wer auf Spaniens Straßen Auto fährt sollte sich unbedingt an die dort geltenden Regeln halten, Verstöße sind nicht nur teuer sondern bedeuten im Einzelfall auch Gefängnis.

Die Warnung ist auch an Urlauber gerichtet, die mit einem Leihwagen unterwegs sind. Strafzettel werden inzwischen auch im Heimatland kassiert und Verkehrsverstöße verjähren je nach der Schwere des Verstoßes nach 3, 6 oder 12 Monaten (Verfolgungsverjährung). Die Verjährung wird durch jede behördliche Maßnahmen unterbrochen, selbst wenn der Betroffen von der Verfahrenshandlung (Feststellung der Personalien oder Wohnsitzermittlung) nichts mit bekommt.

In Spanien wird nach leichten, schweren und sehr schweren Tatbeständen unterschieden. Wer zum Beispiel unter Alkoholeinfluss mit mehr als 1,2 Promille fährt, dem droht eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.

Für Fahranfänger (zwei Jahre), Fahrer von Kfz mit mehr als acht Sitzplätzen und für Berufskraftfahrer gelten 0,3 Promille als Höchstgrenze ansonsten 0,5 Promille.

Auch die Überschreitung  der Geschwindigkeit von über 60 km/h wird mit Gefängnis geahndet.

Generell sind die Geschwindigkeitsgrenzen Innerorts 50 Km/h, Landstraßen 90 Km/h und auf Autobahnen 120 Km/h.

Spaniens Verkehrspolizei kontrolliert oft mit Straßensperren an Verkehrskreiseln und nachts auch innerhalb von Ortschaften. Ziel der Maßnahmen ist es meist Autofahrer  aus Geschwindigkeitsmessungen zu stoppen oder neben Routinekontrollen der Papiere auch auf Alkohol oder Drogen zu testen.

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