Alkoholfrei durch Frankreich nach Spanien ! drastische Strafen
Vom 1. Juli an müssen Autofahrer in Frankreich selbst nachweisen, dass sie keinen Alkohol getrunken haben und zwei Alkoholtestgeräte im Auto mitführen. Wer kein Testgerät dabei hat, muss ein Bußgeld bezahlen.
Die Alkoholtest-Kits sind vergleichsweise billig. Sie soll es an den Terminals von Fähren, dem Eurotunnel, an Flughäfen und Tankstellen geben. Ein Set kostet ca. 5 Euro.
Die Regelung gilt ab 1. Juli 2012, auch für Touristen auf der Durchfahrt! In Frankreich gilt wie in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von elf Euro an Ort und Stelle fällig.
Wer mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss kräftig zahlen. Schon bei einem Promille-Wert zwischen 0,5 und 0,8 wird ein Bußgeld von 90 bis 750 Euro fällig.
Bei über 0,8 Promille am Steuer droht in Frankreich eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren, dazu eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und den Verlust der Fahrerlaubnis.