Kommunalwahlen – Wahlberechtigung

 

Wer ist bei Kommunalwahlen in Spanien wahlberechtigt? Personenkreis, notwendige Schritte zur Registrierung, Wahlen, von Werner Links

Grundvoraussetzungen Wer als EU-Ausländer in Spanien bei den Kommunalwahlen sein Kreuzchen machen möchte, muß das 18. Lebensjahr vollendet haben und zweierlei Bedingungen erfüllen: Erstens im Rathaus seiner Gemeinde gemeldet und zweitens dort im Wählerregister eingetragen sein. Weder für den Eintrag ins Melderegister noch für den ins Wahlregister ist eine Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) notwendig. Eintrag ins Melderegister Notwenig für das 'Empadronamiento' sind der Reisepaß oder ein gültiger Personalausweis, das Original und eine Kopie. Weiter braucht man das Original eines der folgenden Dokumente: Kaufurkunde des Wohneigenheims, gültiger Mietvertrag, Vertrag oder Rechnung der Strom/Gasgesellschaft oder der Nachweis eines Telefonanschlusses. Es ist notwendig, eine vereidigte Erklärung zu unterschreiben, dass man mindestens sechs Monate im Jahr (183 Tage) in der Gemeinde wohnt und in keiner anderen Gemeinde in Spanien gemeldet ist. Eintrag ins Wahlregister Wer noch nie vorher mitgewählt hat, muss in seinem Rathaus das Formblatt "Censo electoral de ciudadanos de la Unión Europea, no españoles, residentes en España" unterzeichnen. Dadurch erklärt man, an den Wahlen teilnehmen zu wollen. Wiederholungswähler Wer schon in früheren Jahren gewählt hat, der ist bereits im Wählerverzeichnis registriert. Die Wahlbehörde schreibt in diesem Fall alle Gelisteten rechtzeitig an. Sollten Sie keine Nachricht rechtzeitig erhalten, dann fragen Sie bitte im Rathaus noch einmal nach. 

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