Das Spanische Gesundheitswesen
Die gesetzliche Krankenversicherung in Spanien ist anders als in
Deutschland organisiert. Es gibt die öffentliche bzw. staatliche
Krankenversicherung (INSS). Sie ist gratis nicht nur für Beitragszahler,
sondern für jede Person, die medizinische Hilfe benötigt. Der INSS
unterhält Krankenhäuser, sowie Ärztehäuser (ambulatorios), die für
bestimmte Bezirke und Stadtteile zuständig sind. Daneben gibt es
zahlreiche Privatkliniken und -krankenhäuser, die teilweise von
kirchlichen Organisationen betrieben werden, wie auch von
Krankenversicherern (Asisa, Adeslas, Sanitas, DKV, Allianz Salud,
etc.). Diese biete entsprechen Versicherungen an, sowie auch
Zahnmedizinische Versicherungspolicen, da das staatliche
Gesundheitsangebot diesen Bereich nur unzureichend abdeckt (es
wurden nur Kontrolluntersuchungen und Zahnextraktionen
durchgeführt).
· Die Leistungen des spanischen Sozialversicherungssystems und
die der gesetzlichen deutschen Krankenkassen sind nicht
vergleichbar. Ambulante Betreuung, Hilfsmittel,
Vorsorgeuntersuchungen, Sonderleistungen und freie Arztwahl
sind in Spanien keine Regelleistung der Krankenkassen.
Allerdings sind die Krankenkassenbeiträge in Spanien auch um
ein Vielfaches geringer als in Deutschland (4,7% des
Nettolohns). Viele spanische Familien haben zusätzlich zur
obligatorischen staatlichen Krankenversicherung eine private
Zusatzversicherung, die umfassendere Leistungen anbieten, aber
auch evtl. nur Zusatzleistungen (v.a. Zahnmedizin) abdecken,
ähnlich dem amerikanischen Krankenversicherungssystem.
· Es gibt in vielen Regionen lange Wartezeiten auf Operationen in
staatlichen Krankenhäusern. Dagegen gibt es in privaten
Einrichtungen keine Probleme, obwohl schwierige chirurgische
Eingriffe oft immer in den staatlichen Krankenhäusern
durchgeführt werden, die dazu besser ausgestattet sind.
· EU-Angehörige, insbesondere Rentner, sollten sich in Spanien
privat versichern, sofern sie nicht in Spanien beruflich tätig sind
oder werden. Zwei deutsche Versicherungsunternehmen haben
sich in Spanien niedergelassen (DKV und Allianz), allerdings ist
das Kliniknetz von privaten spanischen Krankenversicherern
dichter (z.B. Asisa, Sanitas oder Adeslas).
· Für normale Beschwerden, wie Erkältungen, Rückenschmerzen
oder Allergien, können Sie kostenlose auf die medizinische
Versorgung des staatlichen Gesundheitssystems zurückgreifen.
Die Behandlung erfolgt auf Vorlage der Europäischen
Krankenversicherungskarte durch einen Hausarzt in den
Gesundheitszentren oder direkt an Ihrem Aufenthaltsort, wenn
Sie sich nicht fortbewegen können. Falls ein Spezialist oder ein
Krankentransport ins Krankenhaus nötig sind, stellt der Arzt die
entsprechende Bescheinigung bzw. den Überweisungsschein aus.
Die Gesundheitszentren (ambulatorios) verfügen über
Notaufnahmen.
Dazu benötigen sie die Europäische Krankenversicherungskarte: Die
Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt seit dem 1. Juni
2004 die Papiervordrucke für den Zugang zu medizinischen
Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland, im
Besonderen die Formulare E-111 und E-128. Mit ihr haben Sie
Anrecht auf dieselbe medizinisch notwendige Versorgung wie
der Rest der spanischen Bürger. Die Karte wird Ihnen von Ihrer
Krankenkasse ausgestellt. Sie wird in den Praxen privater Ärzte
sowie in privaten Krankenhäusern Spaniens nicht akzeptiert.
· Die Europäische Krankenversicherungskarte ist nicht gültig,
wenn Sie sich aufgrund einer medizinischen Spezialbehandlung
nach Spanien begeben (dasselbe gilt auch für alle anderen EULänder).
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich bei Ihrer
Krankenkasse über die Maßnahmen zu informieren, die für den
Erhalt von medizinischer Versorgung in Spanien nötig sind.
Wer seinen Altersruhesitz nach Spanien verlegen möchte, sollte
über eine spanische Kranken- oder Zusatzkrankenversicherung
nachdenken. In der derzeitigen Situation der deutschen Rentner
im Ausland empfiehlt es sich, immer einen Wohnsitz in
Deutschland beizubehalten.
Quelle/geprüft immoscout 24