Betrugsmasche Reisekrankenversicherung
Wer hat sie nicht. Die Reiskrankenversicherung für den Auslandsurlaub. Sie ist preiswert, leicht im Internet online abzuschließen und garantiert die Erstattung von bar verauslagten Arztrechnungen im Urlaub.
Wer künftig Arztrechnungen einreicht, muss damit rechnen, dass dort genauer hingeschaut wird.
Der Grund, die fast geniale Masche eines Betrügers. Er schließt via Internet Reisekrankenversicherungen ab und behandelt sich dann selbst. Auch die Rechnung mit dem Phantasievollen Namen „Facharztzentrum Medic Beach Palma de Mallorca“ stellt er auf den Namen des selbsterfundenen Versicherungsnehmers aus und lässt sich den Betrag dann von der Versicherung erstatten.
Vsspanien berichtete bereits https://www.vsspanien.info/aktuelles-fuer-und-aus-spanien/falscher-arzt-an-mallorcas-ballermann/#more-2097
Nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch gutgläubige Patienten behandelt und zur Kasse gebeten werden, denn der falsche Arzt hatte im Internet mit einem Notdienstangebot geworben.
Verschiedene Versicherer sind inzwischen aufmerksam geworden.
Für Versicherte gilt: Zahlen Sie nur gegen Rechnung und Quittung – Wichtig: Die Rechnung muss enthalten: Anschrift und Telefonnummer des Arztes (eine Festnetznummer, Handynummern beginnen immer mit einer6…), Rechnungsnummer, Steuernummer des Arztes (z.B. X2985376-L) Die Zulassungsnummer der spanischen Ärztekammer (z. B. Col No 7777) – Diagnose und Behandlungen.
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