Spanien diskriminiert Auslands-Rentner
Erst kürzlich hat Spanien eine EuGH-Klage kassiert.
Die EU ist nämlich der Ansicht, dass Spanien europäische Rentner, die sich vorübergehend in dem beliebten Urlaubsland aufhalten, deutlich diskriminiert. Begründung: Sie werden nicht mit kostenlosen Arzneimitteln versorgt. Laut der EU-Verordnung über die soziale Sicherheit können Rentner, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, ihre Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, um medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen zu erhalten – und zwar unter den gleichen Bedingungen wie in ihrem Heimatland.
Die spanischen Behörden verweigern ausländischen Ruheständlern jedoch die kostenlose Abgabe von Medikamenten, weil die Europäische Krankenversicherungskarte keinen Hinweis darauf enthält, dass sie tatsächlich Rentner sind. Hintergrund: Spanien verlangt von EU-Pensionären eine zusätzliche, von ihrem nationalen Sozialversicherungsträger ausgestellte Bescheinigung, auf der auf Spanisch vermerkt ist, dass sie eine gesetzliche Rente beziehen.
Diese Weigerung der spanischen Behörden läuft allerdings den EU-Vorschriften zuwider, finden die Europäische Kommission. Außerdem konterkarieren die Anforderung, eine zusätzliche Bescheinigung vorzulegen, den Zweck der Europäischen Krankenversichertenkarte, mit der Verfahren eigentlich vereinfacht und Bürokratie für die Versicherten abgebaut werden soll.
Quelle: BDAE-Newsletter